Gruppenfreistellung

Die Gruppenfreistellung ist seit 01.06.2010 gültig!

 

Durch die europaweit geltende Freistellungsverordnung der EU-Kommosion bleibt bei Ihrem Neuwagen Ihre Gewährleistung im vollem Umfang erhalten, wenn wir als freier und Markenunabhängiger KFZ-Meisterbetrieb arbeiten, auch Servicearbeiten an Ihrem Fahrzeug durchführen!

 

Da wir die erforderlichen Servicearbeiten an Ihrem Fahrzeug nach Herstellerrichtlinien und mit Originalersatzteilen ( Identbauteilen ) durchführen, darf kein Hersteller oder Kfz-Händler Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung ablehnen!

 

Gut für Sie und Ihre Brieftasche!

Sicherheit und Qualität stehen bei uns an erster Stelle!

 

Gesetzesgrundlage: Kfz-GVO(EU) Nr.461/2010 nebst Leitlinien

                                 gültig für PKW und Nutzfahrzeuge seit 01.06.2010