Gruppenfreistellung
Die Gruppenfreistellung ist seit 01.06.2010 gültig!
Durch die europaweit geltende Freistellungsverordnung der EU-Kommosion bleibt bei Ihrem Neuwagen Ihre Gewährleistung im vollem Umfang erhalten, wenn wir als freier und Markenunabhängiger KFZ-Meisterbetrieb arbeiten, auch Servicearbeiten an Ihrem Fahrzeug durchführen!
Da wir die erforderlichen Servicearbeiten an Ihrem Fahrzeug nach Herstellerrichtlinien und mit Originalersatzteilen ( Identbauteilen ) durchführen, darf kein Hersteller oder Kfz-Händler Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung ablehnen!
Gut für Sie und Ihre Brieftasche!
Sicherheit und Qualität stehen bei uns an erster Stelle!
Gesetzesgrundlage: Kfz-GVO(EU) Nr.461/2010 nebst Leitlinien
gültig für PKW und Nutzfahrzeuge seit 01.06.2010