§ 57a Überprüfung
Pickerlüberprüfung
Wir überprüfen folgende Fahrzeuge zu den angegebenen Preisen!
- PKW M1, leichte Nutzfahrzeuge N1 bis 2,8t € 67,00
- PKW-Anhänger O1 ungebremst € 28,00
- PKW-Anhänger eine Achse gebremst € 45,00
- Ersatzplakette € 10,00
- erneute Überprüfung innerhalb von 28 Tagen und maximal 1000km kosten für PKW und leichte Nutzfahrzeuge € 25,00!
Zusätzlich
Ab 19.05.2027
- Austauschplakette ohne Überprüfung € 10,00
- Außerordentliche jährliche Überprüfung ohne Plakette/ ohne § 57a € 39,00
Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher MWST und inkl. neuer Plakette und ohne Zerlegungsarbeiten.
Neue Verordnung ab 19.05.2027
Am 19.05.2027 tritt die Neue Begutachtungsverordnung bezüglich der neuen
Toleranzfristen in Kraft! Aus 3-2-1 wird 4-2-2-2-1
1. Begutachtung: nach 4 Jahren
2. Begutachtung: nach 2 Jahren - Fahrzeug 6 Jahre alt
3. Begutachtung: nach weiteren 2 jahren - Fahrzeug 8 Jahre alt
4. Begutachtung: nach weiteren 2 Jahren - Fahrzeug 10 Jahre alt
danach wieder Jährlich
Toleranzfristen
Bisher 1 Monat vorher / 4 Monate nachher
ab 19.05.2027 4 Monate vorher / kein nachher mehr, die Überziehungsfrist
wurde gestrichen!
Toleranzfrist / Übergangbestimmung 2027
Bis 19.05.2027 gilt weiter 1 Monat voher / 4 Monate nachher
Ab 19.05.2027 gilt eine Übergangfrist bis Ende November bis dahin gilt
weiterhin 4 Monate nachher
Ab 01.12.2027 gilt nur mehr 4 Monate vorher und das Monat der Erstzulassung, keine Nachfrist mehr.
Austauschplakette ohne Begutachtung
Ab 19.05.2027 gilt für alle Fahrzeuge mit falscher Lochung, davon betroffen sind Fahrzeuge die 1-,2-,3-,5-,7-,9 Jahre alt sind! Diese können ohne Begutachtung bei uns eine Austauschplakette erhalten, wenn das letzte Gutachten nicht negativ war und gegen einen Kostenersatz von € 10,00!
Aus unserer Sicht
könnten bei einer Begutachtungsspanne von 4-2 Jahren Reparaturlücken entstehen, somit wäre eine jährliche Überprüfung mit Bremsentest sehr zum empfehlen!
Dabei sollten die wichtigsten Fahrzeugkomponeten überprüft weren!
- Bremsen mit Bremsentest
- Licht, Scheinwerfer, Sicht
- Gelenke, Aufhängung
- Durchrostungen f. Aufbau und Bodengruppe
- Reifen
Auf freiwilliger Basis können Sie das gerne bei und durchführen lassen, gegen einen Kostenersatz von € 39,00
Warum eine § 57a Überprüfung ( Pickerlüberprüfung), nicht nur weil es der Gestzgeber vorschreibt, sondern in erster Linie für Ihre eigene Sicherheit!
Und für Ihre Sicherheit nehmen wir Ihr Fahrzeug 130-Fach unter die Lupe!
Dabei checken wir folgende Hauptgruppen:
- Bremsanlage
- Lenkorrichtung und Lenkrad
- Sichtverhältnisse
- Leuchten, Rückstrahler und sonstige elektrische Anlage
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung
- Fahrgestell
- Sonstige Ausstattung ( Gurte, Airbag, ... )
- Umweltbelastung
Sollte sich bei der Überprüfung Ihres Fahrzeuges herrausstellen, das wir kein positives Gutachten ausstellen können, da schwere Mängel vorhanden sind und wir so auch keine Plakette ausgeben dürfen, kostet die erneute Begutachtung innerhalb von 28 Tagen und maximal 1000km € 25,00, ab Begutachtungsdatum, einmalig! Sollte bei der erneuten Begutachtung noch nicht behobene Mängel festgestellt werden, es sind mehr als 28Tage vergangen oder Sie sind mehr als 1000km gefahrer, so werden wir für die nächste Begutachtung wieder den regulären Begutachtungspreis in Rechnung stellen!
Neue § 57a Begutachtungsverordnung gültig seit 20.05.2018
Ab 20.05.2018 werden von uns nur mehr Fahrzeuge der Klasse
M1 PKW bis 2800kg, ausgenommen Historische Fahrzeuge
N1 Nutzfahrzeuge bis 2800kg
O1 Pkw Anhänger ohne Bremse mit einer Achse
O2 PKW Anhänger mit Bremse mit einer Achse
begutachtet.
Folgende Fahrzeuge werden von uns ab 01.01.2018 nicht mehr überprüft:
L1e - L7e Moped, Motorrad, Quot
Historische Fahrzeuge
O2 Anhänger mit zwei Achsen
Die wichtigsten Änderungen ab 01.01.2018
1. Kilometerzähler muß funktionieren
2. Alle Veränderungen am Fahrzeug müssen eingetragen (typisiert) sein
Die wichtigsten Änderungen ab 20.05.2018
1. Für Fahrzeuge mit modernem Abgasnachbehandlungssystem, die ab dem 01.01.2006 erstmalig zugelassen wurden, kann die Endrohrmessung (Abgastest) unter folgenden Vorraussetzungen entfallen:
a) OBD-Kontrolleuchte leuchtet beim Einschalten der Zündung
b) OBD-Kontrolleuchte leuchtet nicht bzw. blinkt nicht bei laufendem Motor
2. Sämtliche sicherheitsrelevanten Steuergeräte ( ABS, ESP, ASR, ...) müssen mit einem geeignenten Diagnosetester ausgelesen werden.
3. Zusätzliche Änderungen betreffend N1 Nutzfahrzeuge:
Die Toleranzfrist 1Monat vorher und 4Monate nachher wird für Nutzfahrzeuge abgeschaft! Ab 20.05.2018 gilt 3Monate vorher und keine Überziehungsfrist mehr! Es gibt für diese Verordnung keine Übergangsfrist!
1. Beispiel: Erstzulassung 10.06 2005 - Begutachtung heuer Mai-Juni
2. Beispiel: Erstzulassung 25.11.2011 - Begutachtung heuer August - Nov.
4. Schwere Mängel
Werden bei der Begutachtung schwere Mängel festgestellt, darf das Fahrzeug längstens noch zwei Monate verwendet werden, jedoch nicht über die auf der bisherigen Plakette abgegebenen Frist!
5. Gefahr in Verzug
Wird bei der Begutachtung ein Mangel mit Gefahr in Verzug festgestellt, darf das Fahrzeug nicht mehr verwendet werden! Dies wird automatisch über die zentrale Datenbank an die Behörde übermittelt und kann diese die Zulassung vorrübergehend aussetzen und den Zulassungsschein, sowie die Kennzeichen unverzüglich abnehmen.
Sobald die Mängel behoben sind und ein positives Gutachten vorliegt, wird die vorläufige Aussetzung der Zulassung beendet.
Änderungen vorbehalten!